Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.811 CH-ZG

Kanton Zug 161.811

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Zahl der teilamtlichen Mitglieder im Obergericht wird für die Amtsperiode 2025-2030 auf drei festgesetzt. Die Beschäftigungsgrade betragen einmal 80 Prozent und zweimal 50 Prozent.

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