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161.7 KoVRCS CH-ZG

§ 3 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege - Bemessung der Gebühr

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Kostenverordnung Obergericht, KoV OG · Bemessung der Gebühr

1. Grundlage für die Festsetzung der Gebühr bilden

a) * der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse in Zivilverfahren;

b) * die Bedeutung des Falls;

c) der Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Falls.

2. Der Streitwert gemäss Abs. 1 Bst. a wird nach Art. 91 - 94 ZPO bestimmt.

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