161.7
KoVRCS
CH-ZG
§ 3 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege - Bemessung der Gebühr
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Kostenverordnung Obergericht, KoV OG · Bemessung der Gebühr
1. Grundlage für die Festsetzung der Gebühr bilden
a) * der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse in Zivilverfahren;
b) * die Bedeutung des Falls;
c) der Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Falls.
2. Der Streitwert gemäss Abs. 1 Bst. a wird nach Art. 91 - 94 ZPO bestimmt.