161.7
KoVRCS
CH-ZG
§ 2 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege - Zusammensetzung der Kosten
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Kostenverordnung Obergericht, KoV OG · Zusammensetzung der Kosten
1. Die Kosten setzen sich zusammen aus der Gebühr und allfälligen Auslagen.
2. Gebühren sind die Pauschalen zur Deckung des Verfahrensaufwands und für den Entscheid.