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161.7 KoVRCS CH-ZG

§ 2 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege - Zusammensetzung der Kosten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Kostenverordnung Obergericht, KoV OG · Zusammensetzung der Kosten

1. Die Kosten setzen sich zusammen aus der Gebühr und allfälligen Auslagen.

2. Gebühren sind die Pauschalen zur Deckung des Verfahrensaufwands und für den Entscheid.

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