161.113
CH-ZG
§ 9 Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG) - Sekretariat
§ 9 GO SG · Sekretariat
1. Das Sekretariatspersonal erledigt die Aufgaben gemäss Stellenbeschrieb und weitere ihm zugewiesene Aufgaben.
2. Es vertritt sich bei Verhinderung gegenseitig.