Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.113 CH-ZG

§ 9 Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG) - Sekretariat

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 GO SG · Sekretariat

1. Das Sekretariatspersonal erledigt die Aufgaben gemäss Stellenbeschrieb und weitere ihm zugewiesene Aufgaben.

2. Es vertritt sich bei Verhinderung gegenseitig.

← § 8 GO SG Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG) - Allgemeines § 10 GO SG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →