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161.113 CH-ZG

§ 6 Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG) - Kanzlei

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§ 6 GO SG · Kanzlei

1. Die Kanzlei besteht aus

a) der Kanzleivorsteherin bzw. dem Kanzleivorsteher;

b) den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern;

c) dem Sekretariatspersonal;

d) den Auditorinnen und Auditoren.

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