157.12
VIP
CH-ZG
§ 8a Verordnung über die Informationssicherheit von Personendaten (VIP) - Security Board
§ 8a VIP · Security Board
1. Das Security Board gemäss § 29 ITV erstellt die Merkblätter für die Instruktion von Mitarbeitenden zur Informationssicherheit sowie eine Vorlage für die Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs.