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157.12 VIP CH-ZG

§ 8a Verordnung über die Informationssicherheit von Personendaten (VIP) - Security Board

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§ 8a VIP · Security Board

1. Das Security Board gemäss § 29 ITV erstellt die Merkblätter für die Instruktion von Mitarbeitenden zur Informationssicherheit sowie eine Vorlage für die Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs.

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