Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
154.231 CH-ZG

§ 2 Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst

Bieneninspektor, Bieneninspektor-Stv., Tierschutzbeauftragter, nichttierärztlicher Viehschätzungsexperte und andere Beauftragte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst

1. Sämtliche Aufgaben im Auftrag der Kantonstierärztin bzw. des Kantonstierarztes: pro Stunde Fr. 37.50

2. Jahrespauschalen für private Infrastruktur und Auskunftserteilung

a) Bieneninspektor: Fr. 1 100.-

b) Tierschutzbeauftragter: Fr. 1 100.-

← § 1 Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst Tierärzte bzw. Tierärztinnen § 3 Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →