154.231
CH-ZG
§ 2 Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst
Bieneninspektor, Bieneninspektor-Stv., Tierschutzbeauftragter, nichttierärztlicher Viehschätzungsexperte und andere Beauftragte
§ 2 Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst
1. Sämtliche Aufgaben im Auftrag der Kantonstierärztin bzw. des Kantonstierarztes: pro Stunde Fr. 37.50
2. Jahrespauschalen für private Infrastruktur und Auskunftserteilung
a) Bieneninspektor: Fr. 1 100.-
b) Tierschutzbeauftragter: Fr. 1 100.-