154.216
CH-ZG
Kanton Zug 154.216
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Weiterbeschäftigung von physisch oder psychisch behinderten Personen ausserhalb des Stellenplans
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1. Physisch oder psychisch behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung können ohne Anrechnung auf den Stellenplan weiterbeschäftigt werden.
2. Die Weiterbeschäftigung ist der Staatswirtschaftskommission zur Kenntnis zu bringen.
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Weiterbeschäftigung von physisch oder psychisch behinderten Personen ausserhalb des Stellenplans
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1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.