154.21
CH-ZG
§ 74 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 74 Personalgesetz; PG · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung werden alle widersprechenden Vorschriften aufgehoben, insbesondere das Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der hauptamtlichen Beamten und Angestellten vom 27. Oktober 1960.
2. Auf den gleichen Zeitpunkt werden folgende Erlasse geändert