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154.21 CH-ZG

§ 7 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Beendigungsgründe

Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Allgemeines
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§ 7 Personalgesetz; PG · Beendigungsgründe

1. Das Arbeitsverhältnis endigt durch

a) Kündigung beim unbefristeten Arbeitsverhältnis

b) Fristablauf oder Kündigung beim befristeten Arbeitsverhältnis

c) Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen

d) Einvernehmliche Auflösung

e) Erreichen der Altersgrenze

f) Vorzeitige Pensionierung

g) Dauernde volle Arbeitsunfähigkeit

h) Tod.

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