154.21
CH-ZG
§ 60bis Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Vaterschaftsurlaub
Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Entlöhnung während der Verhinderung an der Arbeitsleistung
§ 60bis Personalgesetz; PG · Vaterschaftsurlaub
1. Der Mitarbeiter, der im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies innerhalb der folgenden 6 Monate wird, hat Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen.
2. Der Vaterschaftsurlaub muss innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.
3. Er kann wochen- oder tageweise bezogen werden.