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154.21 CH-ZG

§ 60bis Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Vaterschaftsurlaub

Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Entlöhnung während der Verhinderung an der Arbeitsleistung
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§ 60bis Personalgesetz; PG · Vaterschaftsurlaub

1. Der Mitarbeiter, der im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies innerhalb der folgenden 6 Monate wird, hat Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen.

2. Der Vaterschaftsurlaub muss innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.

3. Er kann wochen- oder tageweise bezogen werden.

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