154.21
CH-ZG
§ 41 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Auszahlung
Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Entlöhnung im Allgemeinen
§ 41 Personalgesetz; PG · Auszahlung
1. Der Grundlohn einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kinderzulage werden monatlich, der 13. Monatslohn im November ausbezahlt.