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154.21 CH-ZG

§ 38 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Amtsübergabe

Pflichten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter
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§ 38 Personalgesetz; PG · Amtsübergabe

1. Die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur ordnungsgemässen Übergabe des Amtes verpflichtet.

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