154.21
CH-ZG
§ 38 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Amtsübergabe
Pflichten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter
§ 38 Personalgesetz; PG · Amtsübergabe
1. Die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur ordnungsgemässen Übergabe des Amtes verpflichtet.