154.21
CH-ZG
§ 2 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Art des Arbeitsverhältnisses
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Personalgesetz; PG · Art des Arbeitsverhältnisses
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis.
2. Mit Lernenden gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung wird ein Lehrvertrag nach dem Obligationenrecht abgeschlossen.
3. ...