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154.21 CH-ZG

§ 2 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Art des Arbeitsverhältnisses

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Personalgesetz; PG · Art des Arbeitsverhältnisses

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis.

2. Mit Lernenden gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung wird ein Lehrvertrag nach dem Obligationenrecht abgeschlossen.

3. ...

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