154.21
CH-ZG
§ 12 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) - Folgen der nichtigen Kündigung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Unbefristetes Arbeitsverhältnis
§ 12 Personalgesetz; PG · Folgen der nichtigen Kündigung
1. Die Kündigung, die während einer Sperrfrist erklärt wird, entfaltet keine Rechtswirkung.
2. Ist die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis zum Beginn der Sperrfrist noch nicht abgelaufen, so wird die Kündigungsfrist bis zum Ablauf der Sperrfrist unterbrochen.
3. Fällt der Endtermin für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Ende eines Monats oder eines Schulhalbjahres) nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusammen, so kann daraus kein Anspruch auf Verlängerung der Kündigungsfrist bis zum nächstfolgenden Endtermin abgeleitet werden.