154.11
CH-ZG
§ 2 Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) - Begriffe
Geltungsbereich und Begriffe
§ 2 Verantwortlichkeitsgesetz · Begriffe
1. Der Ausdruck «Staat» wird in diesem Gesetz als Sammelbegriff für den Kanton, die Gemeinden und die andern Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts verwendet.
2. Der Ausdruck «Beamter» wird in diesem Gesetz als Sammelbegriff für alle in § 1 Abs. 1 genannten natürlichen Personen verwendet.