Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.755 CH-ZG

Unterstützungseinsätze durch andere Kantone

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz

a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 4 oder Art. 5 Abs. 2 Konkordat;

b) bei planbaren oder vorhersehbaren Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat.

1. Die Polizei entscheidet über die Entsendung von bis zu 30 ihrer Mitarbeitenden

a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 4 oder Art. 5 Abs. 2 Konkordat;

b) bei planbaren oder vorhersehbaren Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat.

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