Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.744 CH-ZG

Kanton Zug 153.744

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter entscheiden unter Vorbehalt von § 2 Abs. 2 und 3 der Delegationsverordnung über individuelle Personalgeschäfte der ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestützt auf das Personalgesetz und die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals.

1. Ausgenommen sind folgende Personalgeschäfte

a) Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Kostenfolge;

b) Gehaltskürzung (§ 50 PG).

1. Die Verfügung betreffend Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion in personalrechtlichen Angelegenheiten an die Amtsleiter vom 15. Juni 2000 wird aufgehoben.

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