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153.721 CH-ZG

§ 9 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur - Aufsichtsrecht

Aufsicht
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§ 9 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur · Aufsichtsrecht

1. Das Oberaufsichtsrecht der Direktion für Bildung und Kultur gemäss § 3 Abs. 3 OG wie auch generelle Weisungen bezüglich der delegierten Kompetenzen bleiben vorbehalten.

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