153.721
CH-ZG
§ 9 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur - Aufsichtsrecht
Aufsicht
§ 9 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur · Aufsichtsrecht
1. Das Oberaufsichtsrecht der Direktion für Bildung und Kultur gemäss § 3 Abs. 3 OG wie auch generelle Weisungen bezüglich der delegierten Kompetenzen bleiben vorbehalten.