153.721
CH-ZG
§ 8 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur - Verfahrensleitende Verfügungen
Weitere Entscheide
§ 8 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur · Verfahrensleitende Verfügungen
1. Das Direktionssekretariat der Direktion für Bildung und Kultur trifft in Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren die verfahrensleitenden Verfügungen.