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153.721 CH-ZG

§ 8 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur - Verfahrensleitende Verfügungen

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§ 8 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur · Verfahrensleitende Verfügungen

1. Das Direktionssekretariat der Direktion für Bildung und Kultur trifft in Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren die verfahrensleitenden Verfügungen.

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