Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.721 CH-ZG

§ 1 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur · Zweck

1. Diese Verfügung bezweckt, Entscheidbefugnisse in einzelnen genau bezeichneten Fällen von der Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug an die Amtsleiterinnen und Amtsleiter sowie an einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu delegieren.

2. Eine Subdelegation der Entscheidbefugnisse ist ausgeschlossen.

Zweck § 2 Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →