153.718
CH-ZG
§ 2 Verfügung über die Delegation der Entscheidungsbefugnis der Direktion des Innern über Anträge zur Sperrung der Veröffentlichung von Personenangaben aus dem Grundbuch im Internet und zum Vollzug der Sperrung an das Grundbuch- und Vermessungsamt
§ 2 Verfügung über die Delegation der Entscheidungsbefugnis der Direktion des Innern über Anträge zur Sperrung der Veröffentlichung von Personenangaben aus dem Grundbuch im Internet und zum Vollzug der Sperrung an das Grundbuch- und Vermessungsamt
1. Diese Verfügung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.