153.62
CH-ZG
§ 2 Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit (Steuerungs-Verordnung) - Grundsätze der Strategie
§ 2 Steuerungs-Verordnung · Grundsätze der Strategie
1. In der Strategie definiert der Regierungsrat die Ziele und Aktionsfelder, die die zentralen Herausforderungen des Lebens- und Wirtschaftsraumes Zug berücksichtigen.
2. Die Strategie
a) fördert die nachhaltige Entwicklung des Kantons;
b) stärkt den Kanton als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum;
c) setzt Prioritäten;
d) behandelt allfällige Zielkonflikte.