153.5
CH-ZG
Kanton Zug 153.5
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Textverarbeitung und Büroautomation in der kantonalen Verwaltung
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1. Für die Einführung der Textverarbeitung und Büroautomation in der Staatskanzlei, den Direktionssekretariaten und den Sekretariaten von acht Ämtern wird ein Kredit von Fr. 1 994 000.- bewilligt. Davon gehen Fr. 1 685 000.- zulasten der Investitionsrechnung, Fr. 309 000.- zulasten der Laufenden Rechnung.
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Textverarbeitung und Büroautomation in der kantonalen Verwaltung
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1. Die Kosten für den weiteren Ausbau der Textverarbeitung und Büroautomation werden auf dem Budgetwege bewilligt.
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Textverarbeitung und Büroautomation in der kantonalen Verwaltung
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1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.