Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.5 CH-ZG

Kanton Zug 153.5

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Für die Einführung der Textverarbeitung und Büroautomation in der Staatskanzlei, den Direktionssekretariaten und den Sekretariaten von acht Ämtern wird ein Kredit von Fr. 1 994 000.- bewilligt. Davon gehen Fr. 1 685 000.- zulasten der Investitionsrechnung, Fr. 309 000.- zulasten der Laufenden Rechnung.

1. Die Kosten für den weiteren Ausbau der Textverarbeitung und Büroautomation werden auf dem Budgetwege bewilligt.

1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.

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