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153.21 CH-ZG

§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Direktionswechsel von Kommissionen, anderen Organisationseinheiten (ohne Ämter) und Sachbereichen aufgrund des neuen Organisationsgesetzes

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§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Direktionswechsel von Kommissionen, anderen Organisationseinheiten (ohne Ämter) und Sachbereichen aufgrund des neuen Organisationsgesetzes

1. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzessammlung aufgenommen.

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