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153.21 CH-ZG

§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend Direktionswechsel von Kommissionen, anderen Organisationseinheiten (ohne Ämter) und Sachbereichen aufgrund des neuen Organisationsgesetzes

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§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend Direktionswechsel von Kommissionen, anderen Organisationseinheiten (ohne Ämter) und Sachbereichen aufgrund des neuen Organisationsgesetzes

1. Folgende Kommissionen, andere Organisationseinheiten (ohne Ämter) und Sachbereiche wechselten per 1. Januar 1999 die Direktion

1. * ...

2. Kommission für die Prüfung der Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter im Beurkundungsrecht: von der bisherigen Justiz- und Polizeidirektion zur Direktion des Innern

3. Jagdkommission: von der bisherigen Forstdirektion zur Direktion des Innern

4. Prüfungskommission für Jäger: von der bisherigen Forstdirektion zur Direktion des Innern

5. Fischereikommission: von der bisherigen Forstdirektion zur Direktion des Innern

6. Interkantonale Försterschule Maienfeld: von der bisherigen Forstdirektion zur Direktion des Innern

7. Konkordatskommission Fischerei im Zugersee: von der bisherigen Forstdirektion zur Direktion des Innern

8. Kantonale Schiesskommission: von der bisherigen Militärdirektion zur Sicherheitsdirektion (untersteht jedoch 1999/2002 dem Stellvertreter des Vorstehers der Sicherheitsdirektion)

9. Verwaltungskommission des Winkelriedfonds: von der bisherigen Militärdirektion zur Sicherheitsdirektion (untersteht jedoch 1999/2002 dem Stellvertreter des Vorstehers der Sicherheitsdirektion)

10. Kommission für den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden: von der bisherigen Erziehungs- und Kultusdirektion zur Finanzdirektion

11. Schlichtungsbehörde in Mietsachen: von der bisherigen Justiz- und Polizeidirektion zur Volkswirtschaftsdirektion

12. Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann: von der bisherigen Justiz- und Polizeidirektion zur Volkswirtschaftsdirektion

13. Sachbereich «Kultus»: von der bisherigen Erziehungs- und Kultusdirektion zur Direktion des Innern

14. Sachbereich «Aufsicht betreffend öffentliche Ruhetage und Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte»: von der Finanzdirektion zur Volkswirtschaftsdirektion

15. * Sachbereich «Aufnahmeverfahren für die Brückenangebote»: vom Bildungsrat zur Volkswirtschaftsdirektion

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