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141.4 CH-ZG

§ 3 Reglement über die Grundsätze zur Übernahme der Weiterbildungskosten für die Mitglieder des Kantonsrats - Gesuche

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§ 3 Reglement über die Grundsätze zur Übernahme der Weiterbildungskosten für die Mitglieder des Kantonsrats · Gesuche

1. Kostenbeteiligungsgesuche sind schriftlich bei der Landschreiberin oder beim Landschreiber zuhanden der Kantonsratspräsidentin oder des Kantonsratspräsidenten einzureichen.

2. Das Gesuch muss Angaben enthalten über

a) die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller;

b) die Kursinhalte und Kursziele;

c) die Kursanbieterin oder den Kursanbieter;

d) die Kursdauer;

e) die Kurskosten.

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