141.2
CH-ZG
§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrats
§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrats
1. An die Mitglieder des Kantonsrats, die keiner Fraktion angehören, wird eine Entschädigung von Fr. 600.- pro Person und Jahr ausgerichtet.