131.7
CH-ZG
§ 2b Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen - Anwendbarkeit für die Gemeinden
§ 2b Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen · Anwendbarkeit für die Gemeinden
1. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss auch für die Gemeinden.