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131.7 CH-ZG

§ 2b Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen - Anwendbarkeit für die Gemeinden

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§ 2b Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen · Anwendbarkeit für die Gemeinden

1. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss auch für die Gemeinden.

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