Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.2 WAVREV CH-ZG

§ 4 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Nachführung

Politischer Wohnsitz; Stimmregister - Stimmregister
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§ 4 Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Nachführung

1. Die Stimmberechtigung ist nötigenfalls bei weiteren Wohngemeinden oder Behörden abzuklären.

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