131.2
WAVREV
CH-ZG
§ 4 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Nachführung
Politischer Wohnsitz; Stimmregister - Stimmregister
§ 4 Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Nachführung
1. Die Stimmberechtigung ist nötigenfalls bei weiteren Wohngemeinden oder Behörden abzuklären.