Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.2 WAVREV CH-ZG

§ 29a Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen

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§ 29a Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen

1. Zur Umsetzung von § 9a WAG stellen der Kanton und die Einwohnergemeinden auf digitalen Kanälen zeitgleich mit den regulären Wahl- und Abstimmungsunterlagen eine barrierefreie Audiofassung oder ein barrierefreies digitales Format bereit.

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