131.2
WAVREV
CH-ZG
§ 29a Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Menschen mit Behinderung
§ 29a Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Barrierefreie Wahl- und Abstimmungsunterlagen
1. Zur Umsetzung von § 9a WAG stellen der Kanton und die Einwohnergemeinden auf digitalen Kanälen zeitgleich mit den regulären Wahl- und Abstimmungsunterlagen eine barrierefreie Audiofassung oder ein barrierefreies digitales Format bereit.