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131.2 WAVREV CH-ZG

§ 28 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Herstellung des Stimmmaterials bei Gemeindeabstimmungen

Stimmmaterial
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§ 28 Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Herstellung des Stimmmaterials bei Gemeindeabstimmungen

1. Bei Gemeindewahlen und -abstimmungen ist die Herstellung des Wahl- und Stimmmaterials Sache der Gemeinden.

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