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131.2 WAVREV CH-ZG

§ 23 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Gestaltung der Stimmzettel

Stimmmaterial
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§ 23 Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Gestaltung der Stimmzettel

1. Wird am gleichen Tag über mehrere voneinander unabhängige Vorlagen abgestimmt, so sind für jede Vorlage besondere Stimmzettel zu drucken, die zu Stimmzettelbogen zusammengefasst werden können.

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