131.2
WAVREV
CH-ZG
§ 23 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz - Gestaltung der Stimmzettel
Stimmmaterial
§ 23 Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV · Gestaltung der Stimmzettel
1. Wird am gleichen Tag über mehrere voneinander unabhängige Vorlagen abgestimmt, so sind für jede Vorlage besondere Stimmzettel zu drucken, die zu Stimmzettelbogen zusammengefasst werden können.