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Artikel 1 Reglement zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Fremdenverkehrsorte

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Artikel 1 Reglement zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Fremdenverkehrsorte

1. Als Orte, die zur Förderung des Fremdenverkehrs des Erwerbs von Ferienwohnungen oder von Wohneinheiten in Apparthotels durch Personen im Ausland bedürfen, gelten die Gemeinden

1. Altdorf

2. Andermatt

3. Attinghausen

4. Bürglen

5. Erstfeld

6. Flüelen

7. Göschenen

8. Gurtnellen

9. Hospental

10. Isenthal

11. Realp

12. Schattdorf

13. Seedorf

14. Seelisberg

15. Silenen

16. Sisikon

17. Spiringen

18. Unterschächen

19. Wassen

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