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Artikel 5 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Ausschluss eines Rechtsanspruchs

Kontingentierung
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Artikel 5 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Ausschluss eines Rechtsanspruchs

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuteilung aus dem kantonalen Kontingent. Vorbehalten bleiben Härtefälle nach Artikel 8 Absatz 3 BewG.

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