Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
9.5121 CH-UR

Artikel 4 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Verteilung des Jahreskontingents

Kontingentierung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 4 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Verteilung des Jahreskontingents

1. Die Bewilligungsbehörde verteilt das jährliche Kontingent für Ferienwohnungen und Wohneinheiten in einem Apparthotel auf die Gemeinden. Sie berücksichtigt dabei die gemeindlichen Beschränkungen.

← Artikel 3 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Kantonale Bewilligungsgründe Artikel 5 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →