Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
9.5121 CH-UR

Artikel 2 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Kantonale Beschränkung

Bewilligungsgründe und Beschränkungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Kantonale Beschränkung

1. Bei Einheiten von Ferienwohnungen im Stockwerkeigentum und bei Wohneinheiten in einem Apparthotel im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c dieser Verordnung darf der Grundstückerwerb durch Personen im Ausland 50 Prozent der gesamten Wohnfläche nicht übersteigen.

← Artikel 1 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Kantonale Bewilligungsgründe Artikel 3 Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →