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Artikel 8 Reglement über die berufsmässige Vertretung in Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vor richterlichen Behörden - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 8 Reglement über die berufsmässige Vertretung in Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vor richterlichen Behörden · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

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