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Artikel 1 Reglement zum Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht - Gegenstand und Zweck

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Artikel 1 Reglement zum Miet- und Pachtrecht im Obligationenrecht · Gegenstand und Zweck

1. Dieses Reglement vollzieht die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR, SR 220) über die Miete und die Pacht und die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG, SR 221.213.11).

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