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Artikel 3 Verordnung über die öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft - Inhalt der Statuten

Bodenverbesserungsgenossenschaft - Einleitung des Gründungsverfahrens
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Artikel 3 Verordnung über die öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft · Inhalt der Statuten

1. Die Statuten der Bodenverbesserungsgenossenschaft müssen den in Artikel 16 Absatz 1 EG/ZGB (RB 9.2111) umschriebenen Inhalt aufweisen sowie die beteiligten Grundstücke bezeichnen.

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