9.3616
CH-UR
Artikel 2 Verordnung über die öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft - Erarbeitung der Unterlagen
Bodenverbesserungsgenossenschaft - Einleitung des Gründungsverfahrens
Artikel 2 Verordnung über die öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft · Erarbeitung der Unterlagen
1. Wer eine Bodenverbesserungsgenossenschaft gründen will, hat folgende Unterlagen zu erarbeiten
a) die Statuten der Bodenverbesserungsgenossenschaft
b) einen Plan über die Art und den Umfang des Unternehmens sowie die beteiligten Grundstücke und
c) eine Kostenschätzung