9.3436
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung - Inkrafttreten
Artikel 6 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.