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Artikel 6 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung - Inkrafttreten

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Artikel 6 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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