9.3436
CH-UR
Artikel 3 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung - Tarif
Artikel 3 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung · Tarif
1. Der Tarif beträgt 95 Prozent der Ansätze der Honorarordnung für die Nachführung der amtlichen Vermessung (HO33).