9.3436
CH-UR
Artikel 2 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung - Verursacherprinzip
Artikel 2 Reglement über die Gebühren für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung · Verursacherprinzip
1. Die Gebühren der laufenden Nachführung der amtlichen Vermessung trägt die Verursacherin oder der Verursacher.