9.3432
CH-UR
Artikel 7 Reglement über Geoinformation (Kantonales Geoinformationsreglement, kGeoIR) - Datenbezug analoger Produkte
Gebühren
Artikel 7 Kantonales Geoinformationsreglement, kGeoIR · Datenbezug analoger Produkte
1. Für die aus den Geodaten des GIS Uri erzeugten analogen Standard-Produkte werden folgende Gebühren erhoben
a) Papierplot A4/A3
1. erstes Exemplar: 40 Franken
2. weitere Exemplare: 5 Franken
b) Papierplot grösser als A3
1. erstes Exemplar: 60 Franken
2. weitere Exemplare: 10 Franken
2. In den Gebühren inbegriffen sind die Kosten für die zusätzliche Planbeschriftung, das Papier, das allfällige Falten, die Verpackung und den Versand.
3. Die Aufbereitung von Spezialplänen nach individuellen Kundenwünschen wird nach Zeitaufwand verrechnet.
4. Für die Beglaubigung analoger Produkte aus der amtlichen Vermessung werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben
a) Beglaubigung bei Auslieferung: 20 Franken
b) nachträgliche Beglaubigung: 50 Franken