9.3115
CH-UR
Artikel 6 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung - Kosten
Artikel 6 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung · Kosten
1. Das Amt für Justizvollzug stellt dem anordnenden Gericht die Kosten des Vollzugs in Rechnung.