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Artikel 6 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung - Kosten

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Artikel 6 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung · Kosten

1. Das Amt für Justizvollzug stellt dem anordnenden Gericht die Kosten des Vollzugs in Rechnung.

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