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Artikel 3 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung - Beizug der Polizei

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Artikel 3 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung · Beizug der Polizei

1. Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der elektronischen Überwachung die Polizei beiziehen.

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