9.3115
CH-UR
Artikel 3 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung - Beizug der Polizei
Artikel 3 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung · Beizug der Polizei
1. Das Amt für Justizvollzug kann für den Vollzug der elektronischen Überwachung die Polizei beiziehen.