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Artikel 1 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung - Zuständigkeit

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Artikel 1 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung · Zuständigkeit

1. Das Amt für Justizvollzug ist zuständig für den Vollzug von zivilgerichtlichen Anordnungen der elektronischen Überwachung gemäss Artikel 28c ZGB.

2. Es kann mit Dritten zusammenarbeiten.

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