9.3115
CH-UR
Artikel 1 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung - Zuständigkeit
Artikel 1 Reglement zum über den Vollzug zivilgerichtlicher Anordnungen der elektronischen Überwachung · Zuständigkeit
1. Das Amt für Justizvollzug ist zuständig für den Vollzug von zivilgerichtlichen Anordnungen der elektronischen Überwachung gemäss Artikel 28c ZGB.
2. Es kann mit Dritten zusammenarbeiten.