9.2325
CH-UR
Artikel 8 Reglement über die Anwaltsprüfung - Prüfungstermine
Zeitpunkt der Prüfung
Artikel 8 Reglement über die Anwaltsprüfung · Prüfungstermine
1. Die Prüfungen finden im Frühjahr und im Herbst statt. Die Anwaltsprüfungskommission legt den Zeitpunkt für die Abnahme der Prüfungen fest.
2. Auf Anfrage teilt die Anwaltsprüfungskommission ab Jahresbeginn die für das betreffende Jahr festgelegten Prüfungstermine mit.
3. Die Anwalts- und die Notariatsprüfung dürfen nicht im gleichen Zeitpunkt, jedoch in der gleichen Prüfungsperiode abgelegt werden.