9.2325
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Anwaltsprüfung - Dauer und Praktikumsstellen
3Rechtspraktikum
Artikel 5 Reglement über die Anwaltsprüfung · Dauer und Praktikumsstellen
1. Das Rechtspraktikum dauert 18 Monate.
2. Der Kandidat oder die Kandidatin hat sich während je mindestens sechs Monaten auf einem Anwaltsbüro und bei einer richterlichen Behörde auszubilden. Während der verbleibenden Dauer kann der Kandidat oder die Kandidatin sich bei einer öffentlichen Verwaltungsstelle ausbilden.
3. Das Rechtspraktikum kann bis zu einer Dauer von sechs Monaten ausserhalb des Kantons Uri absolviert werden.
4. Aus wichtigen Gründen kann die Anwaltsprüfungskommission eine andere Gestaltung des Rechtspraktikums bewilligen.
5. Die Anwaltsprüfungskommission entscheidet im Zweifelsfalle über die Anerkennung einer juristischen Tätigkeit als Rechtspraktikum.